Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Diakonie Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Diakonie Baden-Württemberg ran-ans-leben.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
Fehlende ARIA-Semantik bei der Flockler Social Media Wall

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.08.2021 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Bewertung der Firma WEB for ALL nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 2 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

WEB for ALL hat für den BITV-Test nach Barrierefreier-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 vom 20. Mai bis 26. Mai 2021 sieben Testseiten geprüft. Die Prüfergebnisse des BITV-Tests beziehen sich auf folgende Seitenauswahl:

Das verwendete Prüfverfahren orientiert sich am aktuellen BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) BITV/WCAG-Test, der 60 Prüfschritte umfasst.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31.08.2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Giovanna Debatin
Bildungsreferentin Freiwilligendienste (FSJ / BFD)
0721-9349-556
freiwilligendienst@diakonie-baden.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Diakonie Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung.

Falls die Diakonie Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.